Neumünster (TV): Für eine möglichst optimale Organisation der Musterungsreisen in den einzelnen Zuchtbezirken werden die Trakehner Züchter zur aktiven Mitarbeit aufgefordert und gebeten, folgende Punkte zu beachten:

  1. Melden Sie die Geburt Ihres Fohlens innerhalb von 28 Tagen bei der Geschäftsstelle in Neumünster und unbedingt mindestens eine Woche vor dem gewünschten Musterungstermin! Die Abfohlmeldung erfolgt am besten online über das Gläserne Stutbuch oder unter Nutzung des Formulars Abfohlmeldung per Email (abfohlmeldung@trakehner-verband.de) Fax (0 43 21 – 90 27 19) oder per Post. Wenn Ihnen ein Formular Abfohlmeldung fehlt, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung (0 43 21 – 90 27 16 Frau Rosenthal). Der Versand der Musterungsbögen, der Microchips und der Unterlagen für die DNA-Abstammungsuntersuchung für die im Jahr 2026 zu registrierenden Fohlen erfolgt erst nach Einsendung der Abfohlmeldung an die Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes. Auch Verfohlungen, Totgeburten oder Nichtträchtigkeit werden der Stutbuchabteilung in Neumünster gemeldet.
  2. Züchter, die drei oder mehr Fohlen erwarten, werden gebeten, sich unverzüglich mit ihren Zuchtbezirksvorsitzenden in Verbindung zu setzen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Die Vorstellung der Fohlen vor einer Kommission des Trakehner Verbandes ist gemäß Zuchtprogramm vorgeschrieben.
  3. Die Termine werden in DER TRAKEHNER unter den Verbandsinfos veröffentlicht sowie auf den Internetseiten der Zuchtbezirke. Züchter, die einen fremden Platz anfahren, sollten sich bei den Gastgebern rechtzeitig anmelden, um eine reibungslose Organisation vor Ort zu ermöglichen. Bei unveröffentlichten Terminen mit weniger als drei Vorgängen je Musterungsplatz sind gemäß Punkt 6.4. Beitragsordnung 150,- EUR für Sondermusterungstermine zu entrichten sowie ggfs. Reisekosten (laut 7.2.Beitragsordnung).
  4. Die per Post zugestellten Musterungsbögen müssen mit dem Pferdepass der Mutterstute unbedingt zur Registrierung mitgebracht werden. Ohne eine Vorlage der Musterung ist eine Identifizierung und Registrierung Ihres Fohlens nicht möglich!

Zusätzlich müssen die Fohlen gechipt werden. Dies kann von sachkundigen Beauftragten des Trakehner Verbandes auf dem Termin der Fohlenregistrierung erfolgen oder durch den Tierarzt des Züchters. Die Fohlen müssen dafür halfterführig sein. Achtung: Es dürfen nur die vom Trakehner Verband bereitgestellten Microchips verwendet werden, keine Altbestände oder Microchips von anderen Organisationen. Die Microchips vertragen keine Hitzeeinwirkung, bitte legen Sie diese nicht auf die Heizung oder in die Sonne! Unter www.trakehner-verband.de können weitere Informationen zur Fohlenregistrierung als PDF-Datei heruntergeladen werden.