Fohlenmusterungen 2023 – ein Leitfaden

Nach Einsendung der Abfohlmeldungen erhalten die Züchter die Unterlagen für die Registrierung des Fohlens (Musterungsbogen, Abzeichendiagramm, Microchip, Probenbeutel, Etikettenblatt für Haarprobe). Wie geht es jetzt weiter?

  1. Ziehen Sie bitte eine Haarprobe Ihres Fohlens. Dazu verwenden Sie den beigelegten Probenbeutel und befolgen die Anweisungen auf dem dazugehörigen Etikettenblatt.
  2. Melden Sie Ihr Fohlen für einen Registrierungstermin beim Zuchtbezirk an. Diese Termine werden von den Zuchtbezirken organisiert und unter Verbandsinfo in DER TRAKEHNER sowie auf den Webseiten der Zuchtbezirke veröffentlicht (https://www.trakehner-verband.de/termine/).
  3. Zum Registrierungstermin bringen Sie bitte unbedingt den Musterungsbogen, das Abzeichendiagramm sowie den Microchip Die Zuchtbezirke sind bemüht, auf jedem Musterungstermin Personal mit Sachkunde zum Chip setzen zu stellen. Um Stress für alle Beteiligten zu vermeiden sollten die Fohlen halfterführig und an die Berührung durch Menschen gewöhnt sein. Ein Alter des Fohlens von mindestens 14 Tagen wird empfohlen.
  4. Bevor Sie den Musterungsplatz verlassen, nehmen Sie bitte einen Durchschlag des Musterungsbogens mit.
  5. Der Zuchtbezirk reicht die 1. Seite des Musterungsbogens sowie die ausgefüllten Abzeichendiagramme in der Geschäftsstelle ein.
  6. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Unterlagen und sendet Ihnen die Rechnung für die Fohlenregistrierung zusammen mit Pass und Eigentumsurkunde für das Fohlen zu. Fehlen noch Unterlagen, erhalten sie mit der Rechnung die Information, was zur Passerstellung noch an Unterlagen fehlt.

 

Sie haben noch Fragen? Vielleicht findet sich die Antwort hier:

Warum liegt ein Etikettenblatt für die Mutter anbei?

Für knapp 20 % der Mütter liegt noch keine DNA-Typisierung vor. Diese ist aber seit 2021 Pflicht. Bitte ziehen Sie auch eine Haarprobe für die Mutter, wenn für diese ein Etikettenblatt anbei liegt.

Warum liegt ein Musterungsbogen für die Mutter anbei?

Dies bedeutet, dass die Mutter des Fohlens noch nicht beim Trakehner Verband als Zuchtstute eingetragen ist. Dies muss daher spätestens beim Termin der Fohlenregistrierung durch die Kommission des Trakehner Verbandes erfolgen, der Sie daher diesen Musterungsbogen übergeben.

Kann auch ein Tierarzt mein Fohlen chippen?

Ja. In diesem Fall muss der Tierarzt das Setzen des Microchips auf dem Musterungsbogen bestätigen (mit Chipsetzernummer, Stempel und Unterschrift). Wenn dies erst nach dem Musterungstermin passiert, erfolgt die Dokumentation auf dem Durchschlag, den Sie beim Musterungstermin erhalten haben. Davon reichen Sie dann eine lesbare Kopie in der Geschäftsstelle ein. Falls Sie dies per Post machen (statt per Email), legen Sie gerne einen Klebestreifen mit der Chipnummer anbei.

Ist die Vorstellung des Fohlens vor einer Kommission des Trakehner Verbandes erforderlich?

Ja, dies ist laut Zuchtprogramm vorgeschrieben und für die Zuchtleitung auch sehr wichtig.

Sind Hoftermine möglich?

Ja, nach Absprache mit dem/der Zuchtbezirksvorsitzenden. Die Kosten gemäß Beitragsordnung hierfür betragen 150,- EUR plus ggfs. Kilometergeld.

Wie kann mir der Trakehner Verband bei der Vermarktung des Fohlens helfen?

Möchten Sie das Fohlen vermarkten, empfehlen wir die Teilnahme an einem Foto & Videotermin, dort wird neben der Registrierung des Fohlens auch Foto- und Videomaterial zur Vermarktung erstellt. Für offizielle Foto & Videotermine kann die Anmeldung am besten online über das Gläserne Stutbuch oder in der Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes erfolgen. Eine Annahme des Fohlens zur Bundesturnier-Auktion ist nur auf diesen Terminen möglich.

Warum bekomme ich als ausländischer Züchter keinen Microchip zugesandt?

Ausländische Züchter müssen in der Regel einen Chip ihres Herkunftslandes nehmen, falls das Fohlen nicht in Deutschland steht. Dies entspricht nicht dem Servicegedanken des Trakehner Verbandes, wird aber leider von vielen EU-Ländern so vorgeschrieben.

Kann ich auch ohne Musterungsunterlagen auf dem Registriertermin erscheinen?

Möglichst nicht, denn dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Kommission vor Ort sowie später in der Geschäftsstelle. Dadurch erhöhen sich Ihre Unkosten um 60,- EUR gemäß Beitragsordnung. Fahren Sie nicht selbst zum Musterungstermin sondern andere von Ihnen beauftragte Personen wie z.B. ein Aufzuchtstall, geben sie die Musterungsunterlagen bitte unbedingt an diese Personen weiter. Wenn Sie Ihre Stute inzwischen verkauft haben, reichen Sie den Musterungsbogen bitte an den Käufer weiter.

Kann das Fohlen gleich einen Namen in den Pass bekommen?

Einträge von Namen sind in der Reitpferdezucht nicht üblich und werden nicht empfohlen. Wird trotzdem ein Namenseintrag gewünscht, werden dafür gemäß Beitragsordnung 45,- EUR erhoben. Der Namenswunsch ist auf der Musterung zu notieren.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Stutbuchabteilung, Frau Rosenthal (Tel.: 0 43 21 – 90 27 16, rosenthal@trakehner-verband.de) oder Frau Hennies (Tel.: 0 43 21 – 90 27 15, hennies@trakehner-verband.de) oder lesen Sie nach unter http://www.trakehner-verband.de/service/, Fohlenregistrierung.pdf.

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