Elitestuten

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Elitestuten (gemäß 16.1.2)
Zuchtstuten (ausgenommen S II-Stuten) erhalten auf Antrag den Titel “Elitestute”, der auch nach dem Tode der Stute vergeben werden kann, wenn sie gemäß Zuchtprogramm 5. Selektionsmerkmale eine Gesamtnote der Eintragung von mindestens 7,0 erhalten, mindestens eine Zuchtleistung von 2 Fohlen hat und

1.eine Eigenleistung von mindestens 3 Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse M bzw. Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. L bzw. vergleichbaren internationalen Prüfungen vorweisen,
oder
2.eine Vererbungsleistung von mindestens 3 Nachkommen vorweisen, die entweder vom Trakehner Verband oder von einem anerkannten Filialzuchtverband gekört bzw. anerkannt und/oder mit der Verbandsprämie oder dem Elite-Titel ausgezeichnet worden sind und/oder in Turniersportprüfungen der Klasse M bzw. Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L bzw. vergleichbaren internationalen Prüfungen mindestens 3 Platzierungen aufzuweisen haben.
oder
3.eine Kombination aus Teilleistungen der Ziffern 1 und 2, wenn mindestens drei Elemente dieser Ziffern erfüllt sind.

 

Bei Rückfragen oder Anträgen melden Sie sich gerne bei Dana Rickert, Mail: rickert@trakehner-verband.de