Neumünster – Trakehner Hengstmarkt 2017
Foto: Stefan Lafrentz

Seit dem Trakehner Hengstmarkt 2017 währt der Streit um die Kaufabwicklung des Siegerhengstes Kaiser Milton. Ein Gütetermin im Oktober war gescheitert. Am vergangenen Donnerstag (22.11.2018) entschied das Landgericht in Kiel: Der Käufer muss 381.692,50 Euro plus Zinsen und Kosten des Rechtsstreits zahlen.

In seinem Urteil verwies der vorsitzende Richter Ulf Müller darauf, dass der Käufer den Verkäufer nicht zu einer sogenannten Nacherfüllung aufgefordert habe. Im konkreten Fall des reklamierten Siegerhengstes also, dass Burkhard Wahler nicht die „Behebung der gesundheitlichen Mängel oder eventuell die Lieferung eines anderen Pferdes“ gefordert hätte. Es ging inhaltlich nicht um eine Verletzung oder Erkrankung des Hengstes, das Urteil gründet sich vielmehr auf den rein formalen, vertraglichen Voraussetzungen. Hier habe der Käufer versäumt, einen Mangel anzuzeigen und um fristgerechte Nacherfüllung des Vertrages zu verlangen Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Oberlandesgericht Schleswig kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden – und dieses Vorgehen hat der Käufer bereits angekündigt.

Dr. Norbert Camp, Vorsitzender des Trakehner Verbandes, mahnte in einer ersten Stellungnahme, nicht zu vergessen, dass es hier um viel Geld aber auch um ein Lebewesen ginge: „Mein Wunsch wäre es, dass unabhängig vom weiteren Verlauf der juristischen Fragen die Belange des Pferdes nicht in Vergessenheit geraten.“ Kaiser Milton war in der vergangenen Saison im Deckeinsatz und hat im Herbst 2018 seinen 14-Test-Test mit einem Endergebnis von 8,1 erfolgreich absolviert. Camp: „Da der Käufer wohl in Berufung gehen wird, ist die Sache noch längst nicht abgeschlossen. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass die weitere Entwicklung dieses vielversprechenden Pferdes und dessen Reputation nicht weiter unter der Last und Dauer des Rechtsstreits Schaden nimmt.“