Neumünster (TV): Zuchtstuten, die beim Trakehner Verband eingetragen sind, werden automatisch für das Jahr 2018 fortgeschrieben. Dies gilt auch für Stuten, die 2017 neu eingetragen wurden oder von denen in 2017 ein Fohlen registriert wurde. Ausgenommen sind solche Stuten, die aus der Zucht ausscheiden und in der Geschäftsstelle bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich (per Post, Fax oder Email unter Angabe von Name und Lebensnummer) abgemeldet werden. Abmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, können für die Beitragsrechnung 2018 nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Abmeldung der letzten aktiven Stute, ändert sich automatisch der Status der Mitgliedschaft von einer ordentlichen zur persönlichen Mitgliedschaft. Bereits eingetragene Stuten, die derzeit nicht zuchtaktiv gemeldet sind, die jedoch in 2018 gedeckt werden sollen, benötigen einen Deckschein. Die Besitzer dieser Stuten werden daher gebeten, diese Stuten zum Jahreswechsel zuchtaktiv zu melden.