Neumünster (TV): Für die Fohlenregistrierung in 2018 benötigen die Fohlenbesitzer einen Musterungsbogen, einen Microchip und die Unterlagen für die Abstammungsuntersuchung (DNA-Analyse). Der Versand dieser Unterlagen für die Fohlenregistrierung erfolgt ab Ende März, aber immer erst nach Einsendung der Abfohlmeldung an die Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes. Züchter, die ihre Fohlen vom Trakehner Verband registrieren lassen wollen, müssen also zunächst die Geburt des Fohlens melden! Die Formulare für diese Abfohlmeldungen 2018 wurden im Januar an die Züchter geschickt. Züchter, die eine Abfohlmeldung vermissen, werden dringend gebeten, sich an die Geschäftsstelle zu wenden. Auch eine Online-Abfohlmeldung ist möglich unter folgendem Link: https://www.trakehner-verband.de/service/glaesernes-stutbuch/. Dafür benötigen Sie die Fohlenlebensnummer, Ihre Mitgliedsnummer und eine Emailanschrift, die beim Trakehner Verband bekannt sein sollte.  Im Interesse aller Züchter sollten auch Verfohlungen, Totgeburten oder Nichtträchtigkeit gemeldet werden. Nur dadurch die Mitarbeit aller können Erkenntnisse über die Fruchtbarkeit in der Population gewonnen werden.