SERVICE-LEISTUNG VOM TRAKEHNER VERBAND: DAS „GLÄSERNE STUTBUCH“ UND DIE „ONLINE-ABFOHLMELDUNG“

Der Trakehner Verband hat als eine Service-Leistung für Trakehner-Züchter das Gläserne Stutbuch entwickelt. Mitglieder des Trakehner Verbandes können damit online ihre Bestandsdaten wie z.B. die gezogenen Fohlen, die zuchtaktiven Stuten oder die Auktionsdaten ihrer Trakehner Pferde einsehen. Dies ermöglicht also z.B. eine Bestandskontrolle, welche Stuten zur aktuellen Saison eventuell ab- oder angemeldet werden müßten. Außerdem ermöglicht das Gläserne Stutbuch die Online-Nennung von Pferden zu diversen Veranstaltung wie z.B. den Zentralen Stuteneintragungen, der Hengstmarktvorauswahl oder auch Verkaufstagen.

Registrieren Sie sich mit Ihrer sechsstelligen Mitgliedsnummer. Diese finden Sie z.B. auf Ihren Rechnungen. Nachdem Sie sich einmalig registriert haben, können Sie sich jederzeit mit Benutzernamen und Kennwort anmelden.

KLICKEN SIE HIER UM ZUM GLÄSERNEN STUTBUCH ZU GELANGEN …

Als neueste Dienstleistung wird die Möglichkeit zur Online-Abfohlmeldung angeboten

Ab sofort haben die Züchter die Möglichkeit, die Abfohlmeldung online zum Verband zu senden. Hierzu wird lediglich die Lebensnummer des Fohlens, für das die Meldung vorgenommen werden soll, sowie die Mitgliedsnummer des Züchters und seine Emailadresse benötigt. Als Protokoll der vorgenommenen Abfohlmeldung erhält der Züchter eine Email mit den Meldedaten. Ob Handy, Tablett oder PC – auf allen Geräten kann die ‘Abfohlmeldung online’ aufgerufen werden.

Damit gehört das handschriftliche Ausfüllen der Abfohlmeldung der Vergangenheit an: Der Zuchtverband geht mit dieser neuen Anwendung und dieser Funktion einen weiteren Schritt in die Online-Erfassung und ermöglicht dem Stutenbesitzer, der laut Verbandssatzung die Geburt fristgerecht beim Verband melden muss, eine schnelle und komfortable Lösung als Alternative zur handschriftlich ausgefüllten Abfohlmeldung. Selbstverständlich können auch, wie bei der bisherigen Papiermeldung, Gründe für eine nicht erfolgreiche Bedeckung mitgeteilt werden (güst, resorbiert,?). Auch zu dieser Meldung sind die Züchter verpflichtet, liegt sie doch im Interesse der Züchter, denn nur wenn alle Stutenbesitzer eine vollständige Rückmeldung darüber geben, was aus den erfolgten Bedeckungen geworden ist, kann der Zuchtverband eine Analyse der Fruchtbarkeit vornehmen.

KLICKEN SIE HIER UM ZUR ONLINE-ABFOHLMELDUNG ZU GELANGEN …

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter oder freuen uns auf konstruktive Anmerkungen. Kontaktieren Sie uns bitte über info@trakehner-verband.de oder per Telefon unter 043 21 / 90 27-0