Staatsprämienstuten

Als Bundeszucht ist es dem Trakehner Verband nicht möglich, die Auszeichnung “Staatsprämienstuten” zu vergeben. Für dieses Prädikat sind letztendlich die Landwirtschaftsministerien der einzelnen Länder zuständig. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer zentralen Stuteneintragung erforderlich. Je nach Bundesland gelten dann unterschiedliche Voraussetzungen in Bezug auf die Exterieurpunktzahl, die Stutenleistungsprüfung, die Anzahl Fohlen, den Wohnsitz des Züchters und des Besitzers. Anträge werden in der Regel von der Geschäftsstelle an die zuständige Behörde geschickt.