(fn-press) Trotz intensiver Bemühungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) dies noch abzuwenden, betreffen die neuen Mautregeln auch den Transport von Turnier- und Freizeitpferden. Seit Dezember 2023 haben sich die Fahrten für Lkw über 7,5 Tonnen durch die Einführung von CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal verteuert. Ab 1. Juli 2024 sind dann auch zusätzlich Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Mautpflicht betroffen. Was sich ändert, speziell für Pferdetransporte und wer ab Sommer mautpflichtig ist, das erläutert Logistik-Experte Johannes Rennebaum in einem kostenlosen FN-Online-Seminar am 29. April.

Aktuell muss für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mindestens 7,5 Tonnen und ab 1. Juli 2024 auch bei einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen bei allen Fahrten auf gebührenpflichtigen Strecken Maut entrichtet werden. Bei Fahrzeugkombinationen gilt nur dann die Mautpflicht, wenn das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

Generell ist jeder mautpflichtig, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Transportleistungen erbringt (2. Alternative der Mautpflicht). Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Berufsreiter mit Kundenpferden zum Turnier fährt. Zahlen muss ab Juli aber auch, wer privat mit seinen Pferden unterwegs ist, sofern sein (Zug-)Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreitet (1. Alternative der Mautpflicht).

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) sowie auf www.toll-collect.de.

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