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Aus der Pressemitteilung des OLG Schleswig vom 29.12.2021

„… Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden…“

Der Siegerhengst Kaiser Milton war vom Käufer nach der Auktion im Oktober 2017 reklamiert worden. Im Berufungsverfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nun in seinem Urteil vom 28. Dezember 2021 angeführt: Der Käufer habe keinen Mangel aufzeigen können, der geeignet gewesen wäre, vom Kauf zurückzutreten.