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Warendorf (fn-press). Die Geduld der Pferdesportler und die politische Interessenvertretung der Verbände haben sich gelohnt: Die Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben beschlossen, den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf Sportanlagen an der frischen Luft unter bestimmten Bedingungen wieder zu erlauben. Damit können aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bundesweit wieder Unterricht und Training auf Pferdesportanlagen stattfinden, wenn die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Vor allem der Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern sowie die Hygiene-Regeln sind weiterhin zu jeder Zeit zu berücksichtigen. Vor dem 11. Mai gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Lockerungen.

Phase der Notversorgung ist beendet
Der heutige Beschluss bedeutet aus Sicht der FN, dass die Phase der Notversorgung und -bewegung der Pferde beendet ist. Allerdings haben Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni verlängert. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter, Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden, Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden und es dürfen keine Zuschauer zugelassen werden. Das heißt, jeder Betrieb bzw. Verein benötigt ein Konzept und einen Verantwortlichen für das Hygiene- und Infektionsschutzmanagement. Wie ein solches Konzept aussehen kann, ist in den FN-Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme von Unterricht und Training dargestellt.

Berufsreiter durften schon seit einigen Wochen wieder trainieren und Pferde ausbilden. Ab 11. Mai werden sie auch bundesweit wieder Unterricht erteilen dürfen, das gilt auch für Amateur-Ausbilder. Allerdings muss die Anwesenheit von externen Trainern/Ausbildern so wie alle anderen Aktivitäten auch in das Hygienekonzept der jeweiligen Pferdesportanlage integriert werden, also mit dem Betreiber der Anlage abgestimmt sein. Veranstaltungen und Wettbewerbe sollen grundsätzlich erst in einem zweiten Schritt zugelassen werden. Die FN und ihre Mitgliedsorganisationen arbeiten weiter daran, dass Veranstaltungen und Wettbewerbe in Pferdesport und -zucht alsbald bundesweit wieder stattfinden können. In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung und der Länder wurde zudem betont, dass die Bundesländer in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens über weitere Schritte entscheiden sollen. Die FN rät allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen des Landespferdesportverbandes sowie der Regierung des eigenen Bundeslandes durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen, ob es konkrete Regelungen für den Pferdesport gibt. Der Beschluss der Sportministerkonferenz ist unter diesem Link zu finden: www.sportministerkonferenz.de