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Warendorf (fn-press). Am 18. November hatten sich Bund und Länder auf einen Schwellenwert für die Einführung der 2G-Regelung im Sport geeinigt. Wie zu erwarten war, haben die Bundesländer diesen Beschluss in ihren Verordnungen unterschiedlich ausgelegt, was viele Pferdeleute vor Probleme stellt. Teils gilt sogar die 2G-plus-Regel, teils gibt es Ausnahmeregelungen für die Pferdeversorgung. In einigen Bundesländern steht eine Konkretisierung der Verordnungen für die Pferdeversorgung noch aus. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die ihr angeschlossenen Landesverbände haben die Verordnungen auf ihren Internetseiten aufbereitet. In den Ländern, in denen noch Konkretisierungen für die Pferdeversorgung ausstehen, sind die Verbände in Kontakt mit den zuständigen Ministerien und Behörden, um Antworten auf offene Fragen zu erhalten. Sobald neue Informationen vorliegen, werden diese umgehend auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus veröffentlicht.