Neumünster (TV): Die Züchter sind aufgefordert, vor der Anpaarung einer Stute durch einen Vollblüter oder Araber, der nicht selbst im Trakehner Verband anerkannt und folglich auch nicht im Hengstverteilungsplan aufgeführt ist, einen Antrag auf Sondergenehmigung an die Zuchtleitung zu stellen. Grundsätzlich wird empfohlen, sich mit der Stutbuchabteilung in Verbindung zu setzen, wenn ein Hengst zur Bedeckung genutzt werden soll, der nicht im aktuellen Hengstverteilungsplan gelistet ist. Damit sollen die Züchter insbesondere vor möglichen höheren Kosten oder Problemen bei der Fohlenregistrierung geschützt werden. Zudem kann der Zuchtverband auch seinem Beratungsauftrag für die Züchter besser nachkommen.

Der Antrag auf Sonderdeckgenehmnigung erfolgt schriftlich (email an rosenthal@trakehner-verband.de oder Fax 0 43 21 – 90 27 19) unter Angabe der betreffenden Stute und des gewählten Hengstes. Wird dem Antrag stattgegeben, werden dem Züchter gemäß aktueller Beitragsordnung 100,- EUR bei der Registrierung eines Fohlens im Folgejahr berechnet. Eine Sonderdeckgenehmigung gilt nur für die jeweils beantragte Bedeckung und ist nicht auf weitere Bedeckungen durch denselben Hengst übertragbar.