Neumünster (TV): Die Züchter sind aufgefordert, vor der Anpaarung einer Stute durch einen Vollblüter oder Araber, der nicht selbst im Trakehner Verband anerkannt und folglich auch nicht im Hengstverteilungsplan aufgeführt ist, einen Antrag auf Sondergenehmigung an die Zuchtleitung zu stellen. Diese Verfahrensweise hat den Vorteil, dass die Zuchtleitung sich die Anerkennung einzelner Spezialhengste vorbehält, ebenso wie die Zuchtberatung. Außerdem erhält die Stutbuchabteilung einen Überblick über solche Sonderbedeckungen. Dieser Antrag soll schriftlich (email an rosenthal@trakehner-verband.de) erfolgen unter Angabe der betreffenden Stute und des gewählten Hengstes. Wird dem Antrag stattgegeben, werden dem Züchter gemäß aktueller Beitragsordnung 100,- EUR bei der Registrierung eines Fohlens im Folgejahr berechnet.  La/Ge/WR/JH