Neumünster (TV): Für eine rechtzeitige und optimale Organisation der Fohlenregistrierung 2022 durch die  Zuchtbezirke werden die Trakehner Züchter, die drei oder mehr Fohlen erwarten, aufgerufen, dieses bereits jetzt auch vor Geburt der Fohlen ihren jeweiligen Zuchtbezirksvorsitzenden mitzuteilen. Nach Absprache mit den Zuchtbezirksvorsitzenden sind auch Ortstermine auf den Musterungsreisen möglich. Bei weniger als drei Vorgängen je Musterungsplatz sind gemäß Beitragsordnung 150,- EUR für Sondermusterungstermine und eine Kostenentschädigung (Kilometergeld) der Musterungskommission zu entrichten. Melden Sie die Geburt Ihres Fohlens innerhalb von 28 Tagen bei der Geschäftsstelle in Neumünster mit der Abfohlmeldung! Auch Verfohlungen, Totgeburten oder Nichtträchtigkeit werden der Stutbuchabteilung in Neumünster gemeldet. Züchter, denen ein Formular für die Abfohlmeldung fehlt, werden gebeten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu  setzen (Tel. 0 43 21 – 90 27 16). Die Abfohlmeldung kann auch online erfolgen unter https://www.trakehner-verband.de/service/glaesernes-stutbuch/ .