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Die logistischen Fragen der laufenden Decksaion gelten zurzeit vor allem den Themenbereichen: Ist der just in time Samentransport sicher? Dürfen Stuten auf die Deckstationen gebracht werden? Darf der Tierarzt beim Züchter und auf den Stationen untersuchen und besamen?

Der Samenversand und -transport funktioniert nach Aussage einiger großer Hengsthalter auch in diesem Frühjahr reibungslos. Ebenso gibt es keine Verbote hinsichtlich des notwenigen Transport von Zuchtpferden. Dass sowohl im heimischen Stall als auch auf der Deckstation die aktuellen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind versteht sich von selbst. Auch die Arbeit der Tierärzte ist für die Aufgaben in der Pferdezucht nicht gesetzlich eingeschränkt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Referat 323, Tierseuchen- EU Handel, internationale Fragen, formuliert in einer „Mitteilung zu möglichen Verbringungsbeschränkungen im Zuge des Auftretens von SARS-CoV-2“ wie folgt: „… auf Grund der sich häufenden Nachfragen hinsichtlich möglicher Verbringungsbeschränkungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs (insbesondere Zuchtmaterial) im Zuge des aktuellen SARS-CoV-2 Geschehens möchten wir folgendes mitteilen: Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2. …“