Im Rahmen der Sonderbeschlüsse, die die deutschen Pferdezuchtverbände zur HLP-Situation 2021 vor dem Hintergrund von Corona und Herpes getroffen haben, zählt auch eine Regelung, von der bisher bundesweit sechs Hengste betroffen sind. Dazu gehören drei Oldenburger, ein Holsteiner, ein Westfale und ein Trakehner Hengst. Dabei geht es um die gesonderte Konstellation, dass diese betroffenen Hengste im vergangenen Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie im Alter von vier Jahren keinen Sporttest absolvieren konnten und in diesem Frühjahr bereits einen Sporttest für Fünfjährige absolviert haben. Da sie auch über einen 14-Tage-Test verfügen brauchen diese Hengste keinem zweiten Start in einem Sporttest für fünfjährige Hengste mehr absolvieren. Der von dieser Regelung betroffene Trakehner Hengst Kwahu ist damit in das Hengstbuch I des Trakehner Verbandes eingetragen. Er hat ab sofort seine Deckstation im Gestüt Hörstein bezogen. LaGe