Warendorf (fn-press). Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung hat der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Liberalisierung der Hengstleistungsprüfung beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Vertreter der Zuchtverbände für die Abschaffung der gemeinsamen Mindestnoten, um in das Hengstbuch I eingetragen zu werden. Die Zuchtverbände können jedoch auch weiterhin eine Mindestnote festlegen oder sich dafür entscheiden, zukünftig Hengste aufgrund absolvierter HLP einzutragen. Die Verpflichtung zur HLP-Teilnahme am bisherigen HLP-System bleibt bestehen. Einstimmig angenommen wurden neue Standardparcours, das Verbot von Hinterbeingamaschen bei jeder HLP sowie die Möglichkeit für Hengsthalter, ihre Pferde auf eigenen Wunsch von bereits begonnenen Stationsprüfungen zurückzuziehen. Dies war bisher nur bei den Sportprüfungen möglich. Die Neuerungen gelten ab 2020.

Bereits im Mai hatten sich die Zuchtverbände für die Ausstellung von Abstammungsnachweisen auch für Hengstbuch II-Nachkommen ausgesprochen. Zusätzlich wurde jetzt auch beschlossen, sowohl bei Hengst- als auch bei Stutfohlen, deren Väter (noch) nicht endgültig ins Hengstbuch I eintragfähig sind, dies entsprechend im Pferdepass kenntlich zu machen. Hb