Warendorf (fn-press). Mit großer Mehrheit haben die deutschen Pferdezuchtverbände beschlossen, im Jahr 2021 Hengste beim Deutschen Reitpferd vorläufig in das Hengstbuch I einzutragen, ohne die Nachweise der eigentlich notwendigen Hengstleistungsprüfungen. Anlass ist die Absage aller Turnier- und Lehrgangs-veranstaltungen der Landesverbände mit Einstallung und Übernachtungen sowie aller Hengstleistungsprüfungen bis zum 11. April durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), in Abstimmung mit den zuständigen Sport- und Zuchtverbänden. Konkret bedeutet dies, dass sowohl die für den 6. bis 8. April geplante Sportprüfung für Hengste in Elmshorn sowie die beiden 14-tägigen Veranlagungsprüfungen in Adelheidsdorf (7. bis 20. April) und Neustadt/Dosse (9. bis 22. April) abgesagt werden. Alle späteren Termine finden wie geplant statt (siehe www.hengstleistungspruefung.de/pruefungen/zukuenftige-pruefungen).

Diese erneute Aussetzung der ZVO-Bestimmungen zum vorläufigen Hengstbuch I-Eintrag haben die FN-Mitgliedszuchtverbände, die ein Zuchtprogramm für das Deutsche Reitpferd führen, mehrheitlich im Rahmen einer Online-Konferenz beschlossen. Für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das Hengstbuch I im Jahr 2022 müssen somit alle notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) nachgeholt werden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass drei- und vierjährige gekörte Hengste auch ohne bisherige Teilnahme an einer Hengstleistungsprüfung für die Decksaison 2021 vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden können. Fünf- und sechsjährige gekörte Hengste müssen mindestens ein Ergebnis aus einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung vorweisen können, um vorläufig für 2021 in das Hengstbuch I eingetragen werden zu können. Für siebenjährige Hengste gibt es keine Sonderlösung.

Für den vorläufigen beziehungsweise endgültigen Hengstbuch I-Eintrag in der Decksaison 2022 müssen die Hengste folgende Leistungsnachweise erbringen.

Dreijährige gekörte Hengste (Geburtsjahr 2018):

  • Ergebnis einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung 2021 beziehungsweise einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung 2021/2022 sowie einer Sportprüfung für Hengste Teil I im Frühjahr 2022

Vierjährige gekörte Hengste (Geburtsjahr 2017):

  • Ergebnis einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (2020/2021) sowie den Sportprüfungen für Hengste (Teil I in 2021 und Teil II in 2022) beziehungsweise einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung 2021

Fünf- und sechsjährige gekörte Hengste (Geburtsjahr 2015/2016) mit Ergebnis aus einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung:

  • Ein Ergebnis einer Sportprüfung für Hengste Teil II in 2021 (auch einmalig ausreichend) bzw. Qualifikation zum Bundeschampionat im Laufe des Jahres 2021 beziehungsweise ein Ergebnis einer 50-tägigen Hengstleistungsprüfung im Herbst 2021.