Warendorf (fn-press). Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August gilt demnach die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Wer nicht vollständig geimpft oder vollständig genesen ist, muss für das aktive Sporttreiben in Form von Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb in Innenräumen oder bei Veranstaltungen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Schüler*innen. Die Bundesländer können die 3G-Regel aussetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) begrüßt die 3G-Regel und hält an ihrer bisherigen Argumentation fest, dass Reithallen nicht mit herkömmlichen Sporthallen vergleichbar sind. Denn: Die Infektionsgefahr in Reithallen ist gering, das haben verschiedene Beispiele bestätigt.

„Die 3G-Regel verschafft uns in Zeiten der Pandemie große Freiräume. Sie ermöglicht es uns, unseren Sport in den Vereinen und Betrieben sowie im Rahmen von Veranstaltungen weiter auszuüben. Die Impfung gegen das Coronavirus ist der einzige Weg raus aus der Pandemie. Wir begrüßen es, dass die Impfkampagne so schnell vorwärts gekommen ist und wir werben dafür, dass sich alle Menschen, die sich impfen lassen können, auch so schnell wie möglich impfen lassen“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.

Für den Pferdesport bringt die 3G-Regel jedoch auch Herausforderungen mit sich. Dürfen diejenigen, die keines der 3G erfüllen, weiterhin in der Halle reiten, fahren oder voltigieren? „Die 3G-Regel gilt für den Sport in Innenräumen, die alltägliche Sportausübung im Außenbereich ist davon also nicht betroffen. Da Reithallen in der Regel gut belüftet sind, haben wir uns seit Beginn der Pandemie dafür stark gemacht, dass Reithallen nicht mit Turnhallen gleichgesetzt werden und stattdessen wie Reitplätze im Außenbereich eingestuft werden. Das sehen wir auch weiterhin so“, betont Lauterbach. Die Entscheidung, ob eine Reithalle als Innen- oder Außenbereich eingeordnet wird, obliegt den zuständigen Behörden. Die FN rät den Verantwortlichen in Vereinen und Betrieben deshalb weiterhin, sich eng mit dem Gesundheits- bzw. Ordnungsamt abzustimmen.

Im Frühjahr 2021 hatte die FN eine Abschätzung mit Hilfe des Online Kalkulators des Max-Planck-Instituts für Chemie durchgeführt, die bestätigte, dass das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus in Reithallen durch Aerosole als vergleichsweise gering bis sehr gering einzustufen ist: https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei—fn—dokr/coronavirus-nur-geringe-ansteckungsgefahr-in-reithallen

Das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten (DKThR) beauftragte das Fraunhofer-Institut HHI zusammen mit der ParteQ GmbH ebenfalls im Frühjahr 2021 mit einer direkten Aerosolmessung in einer klassischen Reithalle unter Berücksichtigung von Reit- und Therapieszenen mit und ohne Maske. Die Messung belegte: Eine belüftete Reithalle ist wie ein Außenbereich zu bewerten: https://www.dkthr.de/aerosolmessung-des-fraunhofer-instituts-zusammen-mit-parteq-gmbh-belegt-belueftete-reithalle-ist-wie-aussenbereich-zu-bewerten/

Solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Bundesländer die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen. Die Regelungen für den Sport in den einzelnen Bundesländern werden nach und nach auf der FN-Internetseite www.pferd-aktuell.de/coronavirus aktualisiert