Neumünster (TV): Für eine möglichst optimale Organisation der Musterungsreisen in den einzelnen Zuchtbezirken werden die Trakehner Züchter zur aktiven Mitarbeit aufgefordert und gebeten, folgende Punkte zu beachten:

1. Melden Sie die Geburt Ihres Fohlens innerhalb von 28 Tagen bei der Geschäftsstelle in Neumünster auf der dafür vorgesehenen Abfohlmeldung! Auch Verfohlungen, Totgeburten oder Nichtträchtigkeit werden der Stutbuchabteilung in Neumünster gemeldet. Wenn Ihnen eine Abfohlmeldung fehlt, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Der Versand der Musterungsbögen, der Microchips und der Unterlagen für die DNA-Abstammungsuntersuchung für die in 2018 zu registrierenden Fohlen erfolgt erst nach Einsendung der Abfohlmeldung an die Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes (per Post, Fax oder auch online unter www.trakehner-verband.de/service/glaesernes-stutbuch/).

2. Züchter, die drei oder mehr Fohlen erwarten, werden gebeten, sich unverzüglich mit ihren Zuchtbezirksvorsitzenden in Verbindung zu setzen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Gemäß Absprache mit den Zuchtbezirksvorsitzenden sind eventuelle Hoftermine auf den Musterungsreisen möglich. Hoftermine mit weniger als drei Vorgängen an einem Ort sind kostenpflichtig gemäß Beitragsordnung.

3. Die Termine werden in DER TRAKEHNER unter den Verbandsinfos veröffentlicht. Züchter, die einen fremden Platz anfahren, sollten sich bei den Gastgebern rechtzeitig anmelden, um eine reibungslose Organisation vor Ort zu ermöglichen.

4. Die per Post zugestellten Musterungsbögen müssen mit dem Pferdepass der Mutterstute unbedingt zur Registrierung mitgebracht werden. Ohne eine Vorlage der Musterungsunterlagen ist eine Identifizierung und Registrierung Ihres Fohlens nicht möglich!

Zusätzlich müssen die Fohlen gechipt werden. Dies kann von sachkundigen Beauftragten des Trakehner Verbandes auf dem Termin der Fohlenregistrierung erfolgen oder durch den Tierarzt des Züchters. Die Fohlen müssen dafür halfterführig sein. Achtung: Es dürfen nur die vom Trakehner Verband bereitgestellten Microchips verwendet werden, keine Altbestände oder Microchips von anderen Organisationen. Die Microchips vertragen keine Hitzeeinwirkung, bitte legen Sie diese nicht auf die Heizung oder in die Sonne!

Auf dem Abzeichendiagramm muß die Mikrochipnummer oben rechts eingetragen werden, am einfachsten durch Einkleben eines der mit dem Microchip gelieferten Aufkleber. Die Stelle, wo der Microchip gesetzt wurde, wird mit einem eingekreisten T gekennzeichnet. Das Setzen des Microchips durch einen sachkundigen Delegierten des Verbandes wird empfohlen. Falls der Microchip durch einen Tierarzt gechipt werden soll, wird empfohlen, dies möglichst vor dem offiziellen Brenntermin durchführen zu lassen. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, daß ein Microchipaufkleber auf dem Abzeichendiagramm aufgeklebt wird. Wird das Fohlen erst nach dem Musterungstermin gechipt, lassen Sie den Microchip auf ihrem Durchschlag dokumentieren, den Sie dann zusammen mit mindestens einem losen Microchipaufkleber einreichen.

Unter https://www.trakehner-verband.de/service/infos-formulare/ können weitere Informationen zur Fohlenregistrierung als PDF-Datei heruntergeladen werden.